Eine durchschnittliche Strafverteidigung (Ermittlungs- und Hauptverfahren) kostet 830,00 EUR (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Bei der konkreten Berechnung kommt es unter anderem auf die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit meiner Tätigkeit sowie die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers an. Wir sind bereit, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
Erstgespräch
Sie haben Beratungsbedarf in einer Strafsache, möchten sich aber noch überlegen, ob Sie mich mit der gesamten Verteidigung beauftragen möchten? Wir sagen Ihnen bereits vor dem Beratungsgespräch, welche Gebühren voraussichtlich auf Sie zukommen. Bitte beachten sie aber, dass der Vorwurf nur umfassend besprochen werden kann, wenn wir die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zur Einsicht vorliegen habe. Um die Akte zu erhalten, muss ein Verteidigungsverhältnis vorliegen, das über ein Erstgespräch hinausgeht.
Vergütungsvereinbarung Bei umfangreichen Strafsachen kommt eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis in Betracht.
Freispruch Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse haben Sie einen Ersatzanspruch gegen den Staat, weil dieser Sie zu Unrecht verfolgt hat.
Als Grundlage der Berechnung dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).