Wir beschäftigen uns bewusst mit einem sehr kleinen Teil anwaltlicher Tätigkeiten. Nämlich der Strafverteidigung.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Hier ist die Tat noch nicht angeklagt. Zuständig sind in diesem Verfahrensstadium die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Je nach Fall kommt hier eine Einstellung des Verfahrens wegen Unschuld oder geringer Schuld gegen eine Geldauflage in Betracht, die von Seiten der Verteidigung angeregt werden kann. Ist eine Einstellung nicht möglich, so wird die Staatsanwaltschaft Anklage bei Gericht erheben.
Verteidigung im gerichtlichen Verfahren
In diesem Stadium des Strafverfahrens prüft das Gericht, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft schlüssig ist. Diese Zeit zwischen Anklage und Hauptverhandlung kann in manchen Fällen genutzt werden, um dem Gericht nahe zu legen, das Verfahren nicht zu eröffnen. Auch eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld kommt in Betracht.
Verteidigung in der Hauptverhandlung Wenn das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt. Hier werden dann die Zeugen vernommen und weitere Beweise erhoben - soweit nötig. Auch bei einem geständigen Angeklagten macht Verteidigung Sinn, denn es ist Aufgabe der Verteidigung, die positiven Aspekte für die Strafzumessung zu sammeln und darzulegen.
Verteidigung nur außerhalb der Hauptverhandlung In einigen Fällen kann der Beschuldigte die Tätigkeit des Verteidigers nicht oder nur schwer bezahlen. Hier kann es hilfreich sein, wenigstens ein Beratungsgespräch zu führen. Der Verteidiger kann die Akten der Staatsanwaltschaft anfordern und die Problematik mit dem Mandanten erörtern, ohne an der - zeitaufwendigen - Hauptverhandlung teilzunehmen.
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten Verkehrsdelikte sind häufig. Während die Strafe selber in diesen Fällen meist verhältnismäßig gering ist, sind die weiteren Folgen für den Mandanten sehr tiefgreifend: Führerscheinverlust, Punkte in Flensburg, aber auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung kann die Folge sein. Gerade bei Alkohol im Straßenverkehr ist eine sofortige Reaktion nötig, damit der Führerschein möglichst bald wieder erlangt werden kann. Bei Beschuldigten, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, darf kein Versuch ausgelassen werden, den Führerscheinverlust zu vermeiden, da der Arbeitsplatz sonst verloren gehen könnte.
Verteidigung in Jugendstrafsachen
Jugendliche und Heranwachsende unterliegen besonderen Bestimmungen. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Gesetz hält viele Reaktionsmöglichkeiten bereit, um individuell auf die Jugendverfehlungen zu reagieren.
Verteidigung in Strafvollstrechung und Strafvollzug
Beratung bei geplanten Tätigkeiten
Strafbar oder legal? In manchen Bereichen - vorwiegend im Geschäftsleben - scheinen die Grenzen zwischen Recht und Unrecht nicht immer klar zu sein. Hier ist es vorteilhaft, wenn der Unternehmer bereits im Vorfeld erkennt, dass Beratungsbedarf besteht. Durch gemeinsame Erörterung kann dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung begegnet werden.
Handlungsanweisungen bei drohenden Durchsuchungen oder Haftbefehlen
Wenn auch in vielen Fällen eine Hausdurchsuchung oder ein Haftbefehl für den Betroffenen völlig überraschend kommt, können diese Probleme im Vorfeld so weit besprochen werden, dass im Falle des Falles nichts Unüberlegtes geschieht.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Gerne vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt, der sich auf Opfervertretung spezialisiert hat.
Schweigepflicht
Wir sind umfassend an die Schweigepflicht gebunden. Was Sie uns mitteilen, bleibt unter uns! Darauf können Sie sich absolut verlassen.