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Häufig ist es möglich, dass die Gebühren über die sogenannte Beratungshilfe aus der Staatskasse gezahlt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird in unserem Büro aufwandsbezogen abgerechnet. Ein durchschnittlicher Fall wird etwa 700,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen kosten. In sehr einfach gelagerten Fällen aber auch weniger.

Beachten Sie bitte, dass Verbracherinsolvenzverfahren bei uns nur gegen Vorlage des Berechtigungsscheins (Beratungshilfe) oder gegen Zahlung eines Vorschusses übernommen werden.


Beratungshilfe - wo gibt es die?

Um einen sogenannten Berechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie beim Amtsgericht vorsprechen und dort Beratungshilfe für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren beantragen. Wenn Sie beim Amtsgericht den Berechtigungsschein erhalten haben, bekommen Sie bei uns umgehend einen Besprechungstermin.