Verbraucherinsolvenzverfahren - auch Privatinsolvenz genannt - werden in unserem Büro ausschließlich von Rechtsanwältin Nitz bearbeitet. Das Erstgespräch mit dem Mandanten kommt in der Regel innerhalb weniger Tage zustande. Das eigentliche außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfarhen bis zur Antragstellung bei Gericht dauert bei uns durchschnittlich vier Monate.
Regelinsolvenzverfahren
Frau Rechtsanwältin Nitz betreut Mandanten im Rahmen des Insolvenzantrags bei Gericht. Unverzügliche Besprechnungstermine können telefonisch vereinbart werden.